Leistungen meiner Wahlarztpraxis
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Wahlärzte haben keinen Vertrag mit den Krankenkassen und darum ist eine Verrechnung per e-card nicht möglich.
Das Honorar wird persönlich mit der Patientin/dem Patienten mittels einer Honorarnote, die Sie bar oder mittels Zahlschein einzahlen können, verrechnet.
Zur Kostenrückerstattung schicken Sie die Originalhonorarnote plus Zahlungsbeleg an Ihre zuständige Krankenkasse.
Die Höhe des rückerstatteten Betrages ist von Krankenkasse zu Krankenkasse verschieden und hängt ebenso von der Art der Behandlung ab.
Ein Rückersatz steht der Versicherten/dem Versicherten nicht zu, wenn im selben Quartal ein Vertragsarzt desselben Fachgebietes (in diesem Fall ein Praktischer Arzt) aufgesucht wurde. Ausgenommen sind Behandlungen, die der Vertragsarzt nicht anbietet
Die verordneten Medikamente erhalten Sie zum normalen Rezepttarif in der Apotheke.
Überweisungen zum Facharzt oder Einweisungen ins Krankenhaus sind natürlich möglich.
Krankenstandsmeldungen können falls nötig ebenfalls ausgestellt werden.
Zum Schluss noch ein positiver Aspekt, der Ihnen bei der Entscheidung, mich als Wahlärztin aufzusuchen vielleicht hilft:
Ich nehme mir mehr Zeit für ein ausführliches Gespräch und kann daher auf die individuellen Bedürfnisse der Patientin/des Patienten oder der Angehörigen, besser eingehen.
Alle Ärzte sind zur regelmäßigen Fortbildung verpflichtet. Nur so ist eine gute und seriöse Behandlung, nach den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen, gewährleistet.
Dies wird auch von der Qualitätssicherung der Ärztekammer kontrolliert.